Internet kündigen
Ein Festnetz-Internet Vertrag lässt sich schnell und unkompliziert online bestellen. Was aber, wenn ich meinen Vertag wieder loswerden möchte? Welche Kündigungs-Formalitäten wie Laufzeiten und Fristen muss ich beachten? TarifDetektiv erklärt die wichtigsten Fakten rund um die Internet Kündigung.
Bei Bestellung eines Internet Tarifs – egal ob für DSL oder Kabel – gehen Verbraucher immer einen Vertrag ein. Die genauen Formalitäten können von Anbieter zu Anbieter und auch von Tarif zu Tarif variieren. Für eine wirksame Kündigung müssen Verbraucher vor allem auf die geltende Mindestlaufzeit sowie die Kündigungsfrist achten. Die Kündigung selbst kann per Post oder per Fax, manchmal auch einfach per E-Mail oder über ein Online-Kündigungsformular erfolgen. TarifDetektiv empfiehlt jedoch ein ausgedrucktes Kündigungsschreiben, das dem Internetanbieter per Post zugestellt wird. Am besten sogar per Einschreiben. So haben Verbraucher immer einen Nachweis, dass die Internet Kündigung ordnungsgemäß eingereicht wurde.
Laufzeit und Stichtag für die DSL Kündigung beachten
Als Erstes sollten Verbraucher die geltende Vertragslaufzeit beachten. Die meisten Internet Festnetz-Verträge besitzen eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und verlängern sich anschließend immer automatisch um weitere 12 Monate. Dadurch können Verbraucher ihr Internet in den meisten Fällen frühestens nach 2 Jahren und auch danach immer nur zu einem bestimmten jährlichen Stichtag beenden. Wurde der Stichtag für die Internet Kündigung verpasst, besteht erst im Folgejahr erneut die Möglichkeit!
Wer den Stichtag für die Kündigung herausfinden möchte, sollte einen Blick in die Vertragsdetails werfen. In den Schreiben des Internetanbieters sind der Vertragsbeginn und die Laufzeit genannt. Oft fällt der Tag der Anschluss-Schaltung mit dem Vertragsbeginn zusammen. Im Zweifel können Kunden auch bei ihrem DSL Anbieter beziehungsweise Kabelanbieter nach dem nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt fragen. Das mögliche Kündigungsdatum findet sich zudem im Online-Kundenbereich des Internetanbieters, meist in der Rubrik „Vertrag“.
Kündigungsfrist einhalten
Für die Kündigung ist nicht nur der Stichtag entscheidend, sondern zugleich die geltende Kündigungsfrist. Damit sie den Vertrag bei ihrem Internetanbieter kündigen können, müssen Kunden zusätzlich eine Vorlaufzeit von bis zu 3 Monaten einhalten. Wie lang die Kündigungsfrist genau ausfällt, variiert von Anbieter zu Anbieter. Sie kann im Einzelfall nur 2 Wochen oder 1 Monat betragen oder eben bei 3 Monaten liegen. Hier eine Auswahl der Kündigungsfristen der wichtigsten Internetanbieter (Tarife mit Laufzeit 24 Monate):
- Telekom DSL Kündigungsfrist: 1 Monat
- 1&1 DSL Kündigungsfrist: 3 Monate
- Vodafone DSL / Kabel Kündigungsfrist: 3 Monate
- O2 DSL Kündigungsfrist: 3 Monate
- Unitymedia Kündigungsfrist (Alt-Verträge): 2 Monate
Beispiel: Bei Vodafone DSL kündigen
Wer zum Beispiel Vodafone DSL kündigen möchte, ist an eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gebunden und muss für seine Kündigung eine Frist von 3 Monaten einhalten. Wurde der Vertrag etwa zum 1. August 2018 geschlossen (bzw. der Internetanschluss zum Datum aktiv), dann ist die Kündigung erstmals zum 1. August 2020 möglich. Damit das auch klappt, muss das Kündigungsschreiben spätestens zum 1. Mai 2020 beim Anbieter vorliegen. Besser ist es aber, eine Vorlaufzeit von einigen Wochen oder gar Monaten einzuplanen.
Internet kündigen bei Verträgen ohne Laufzeit
Neben Verträgen mit Laufzeit sind bei einigen Internetanbietern auch Verträge ohne Mindestlaufzeit erhältlich. Diese sind deutlich flexibler. Den Internetanbieter kündigen – das ist in diesem Falle jederzeit und meist mit verkürzter Kündigungsfrist möglich. Besonders flexibel sind etwa o2 DSL Verträge ohne Mindestlaufzeit. Sie sind monatlich kündbar bei einer Kündigungsfrist von nur 4 Wochen. Bei 1&1 DSL ohne Mindestlaufzeit beträgt die Laufzeit zwar auch nur 1 Monat, allerdings müssen Kunden für die 1&1 Kündigung eine Frist von 3 Monaten einhalten. Hier muss also immer eine Vorlaufzeit von 3 Monaten eingeplant werden. Noch etwas anders sind die Modalitäten beim Kabel Internet Anbieter PYUR. Kunden sind anfangs an eine kurze Mindestlaufzeit von 3 Monaten gebunden, können danach aber ebenfalls monatlich aussteigen. Verträge ohne Laufzeit sind bei TarifDetektiv erhältlich – mit Rabatten und hohem Cashback.
Wann ist eine Sonderkündigung möglich?
Eine Kündigung außerhalb dieser Grenzen ist normalerweise nicht möglich, allerdings gibt es auch Ausnahmen. Bei einem Umzug des Kunden ins Ausland oder im Falle einer Privatinsolvenz lassen die Internetanbieter den Kunden in der Regel aus Kulanz aus seinem Vertrag heraus. Beim Ableben des Kunden können die Angehörigen ebenfalls eine sofortige Vertragsauflösung erwirken. Eine Sonderkündigung im engeren Sinne ist dann möglich, wenn der Internetanbieter die versprochene Leistung dauerhaft nicht erbringen kann, also etwa dann, wenn der Internetanschluss erheblich langsamer als versprochen ist. Auch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die etwa eine deutliche Preiserhöhung nach sich zieht, kann ein Grund für eine Sonderkündigung sein.
Umzug ist kein Grund für eine Internet Kündigung Ein Umzug ist dagegen in der Regel kein Grund, den Internetanschluss zu kündigen. Wer umzieht, kann den Internetzugang nämlich meist mitnehmen und muss den anstehenden Umzug nur rechtzeitig dem Provider melden. Anders sieht es nur aus, wenn die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann. Hat der Kunde beispielsweise 100 Mbit/s gebucht und sind an der neuen Adresse lediglich 16 Mbit/s erhältlich, dann kann der Kunde beim DSL Anbieter kündigen.